Kostenübericht

 

Als Vereinssport ist Karate vergleichsweise günstig. Die Mitgliedsbeiträge übersteigen pro Monat selbst im Höchstfall die 20 €-Marke nicht!

Die nötige Ausrüstung liegt im Mittel bei 50 € und ist sehr langlebig. Abgaben an Dachverbände oder Lehrgangskosten kommen zwar noch hinzu, sind aber auch moderat. Am günstigsten kommen beispielsweise Kinder, die im Jahr eine Prüfung ablegen, mit rechnerisch unter 10 €/Monat davon.

 

Die unten aufgeführten Kosten unterteilen sich in Mitgliedsbeiträge für den Verein, Beiträge für den Deutschen Karate Verband e.V. (DKV) und Sonstige Kosten für Ausrüstung und Lehrgänge.

 

Die Mitgliedsbeiträge können quartalsweise oder vergünstig, jährlich gezahlt werden. Beiträge für den DKV können nicht gestückelt werden. Im Beitrittsjahr werden sie ab dem Eintrittsdatum verkürzt für das Jahr berechnet.

 

Wer sich nur zur Selbstverteidigung anmeldet, muss selbstverständlich keine DKV-Gebühren entrichten.

 

Mitgliedsbeiträge Shirokuma e. V.

 

Aufnahmegebühr: 25 € (einmalig)

Jährlicher Mitgliedsbeitrag:

  • Erwerbstätig: 240 € (zu je 60 €/Quartal, bei jährlicher Zahlweise rabattiert auf 200 €)
  • Ermäßigt1: 140 € (zu je 35 €/Quartal, bei jährlicher Zahlweise rabattiert auf 120 €)
  • Kinder2: 100 €/Jahr (zu je 25 €/Quartal, bei jährlicher Zahlweise rabattiert auf 80 €)

 

DKV-Beiträge3 (nur Karateka)

  • Ausweis: 10 € (einmalig)
  • Gürtelprüfung4: 11 € (pro Prüfung)
  • Jahresmarke5: Erwachsene: 23 €, Kinder: 18 €

 

Sonstige Kosten für Karateka

  • Zur dauerhaften Teilnahme am Training ist der Erwerb eines Karate-Anzugs (Gi) erforderlich, der zwischen 30,00 € und 70,00 € kosten wird.
  • Weitere persönliche Schutzausrüstung sollte erst nach Trainingsstand gekauft werden - Im Training stehen auch Schützer zur Verfügung.
  • Für die Teilnahme an einer Gürtelprüfung sind Gebühren zu entrichten, derzeit 11 € pro Teilnahme.
  • Außerdem ist nach bestandener Prüfung ggf. ein neuer Gürtel zu kaufen, der um die 5,00 € kosten wird.

 

Zahlweise

  • Die Aufnahmegebühr und die Kosten für den Ausweis sind mit der Beitrittserklärung zu entrichten.
  • Quartalsmäßige Zahlungsweise des Mitgliedsbeitrags bedeutet Zahlung bis zum 3. des ersten Monats des Quartals.
  • Jährliche Zahlungsweise des Mitgliedsbeitrags bedeutet Zahlung in der Zeit vom 1. bis 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres. Diese Zahlungsweise wird gegenüber der quartalsweisen Zahlung rabattiert (siehe Beitragsliste oben).
  • Die Zahlung für die Jahressichtmarke (nur Karate) sollte im Dezember des Vorjahres eingehen, damit auch früh im neuen Jahr an Prüfungen oder Wettkämpfen teilgenommen werden kann.

 

 

1 Ermäßigt: Schüler über 14 Jahre, Studenten, Arbeitslose sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende haben ihren Status regelmäßig ohne besondere Aufforderung nachzuweisen. Fehlt der Nachweis, so ist der Mitgliedsbeitrag für Erwerbstätige vereinbart. Der nachträgliche Nachweis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2 Kinder: bis einschließlich des 14. Lebensjahres (ohne Nachweis)
3 Beiträge DKV: Die Höhe der DKV-Beiträge wird vom DKV festgelegt
4 Gürtelprüfung: Auch der weiße Gürtel wird geprüft; mitunter als Doppelprüfung zum weißen und gelben Gürtel oder als Doppelprüfung zum weißen und weiß-/gelben Gürtel. Auch einzelne Zwischenprüfungen zum weiß-/gelben, gelb-/orangen, orange/grünen u.s.w. gelten als Einzelprüfung.
5 Jahresmarke: Die Jahressichtmarke berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen und Wettkämpfen, gilt für ein Kalenderjahr und wird pro Stilrichtung angeboten (Shotokan oder SOK).

 

Kontakt

Shirokuma Brandenburg e.V

Savignyplatz 5

10623 Berlin

Tel.: 030 / 32 51 41 54

E-Mail: info@shirokuma-brandenburg.de

 

Trainingsorte

Maxim-Gorki-Gesamtschule
Förster-Funke-Allee 106
14532 Kleinmachnow

 

Jahnturnhalle

Jahnstraße 4

14513 Teltow

 

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